30 hinzuweisen, dass es keine handfesten Anhaltspunkte für eine Provokation oder gar aggressive Haltung seitens des Privatklägers gibt. Dass dem Arztbericht von Dr. med. R.________ vom 25. Januar 2019 (pag. 61 f.) am Ende zu entnehmen ist «Bei konfrontativen Situationen dagegen ist mehrfach bekannt, dass Herr C.________ mit sehr impulsiv aggressiven Reaktionsmustern reagieren kann» (pag. 62) indiziert gar nichts: