140 ff.) kommt keine entscheidende Bedeutung zu. Ihre Aussagen sind wenig detailreich, unpräzise, nicht spezifisch und teilweise widersprüchlich: So will sie sich nicht getraut haben hinzuschauen (pag. 142, Z. 56), dann will sie doch gesehen haben, dass es Faustschläge gegeben habe (pag. 142, Z. 66 f.). Auch will sie nicht gesehen haben, ob eine Person am Boden gelegen habe (pag. 142, Z. 74 f.). Ihr Aussageverhalten ist vor den gleichentags am Nachmittag gemachten, stark relativierenden, Zweitaussagen von O.________ zu sehen (vgl. Ziff. 10.3.4 hiervor). Es liegt auf der Hand, dass sich Q.________ vorgängig der Einvernahme mit O._____