Es war kein Fuss am Kopf», «Herr A.________ hat ihn einige Male getreten und mit den Fäusten geschlagen, aber die Füsse waren nie im Gesicht von Herrn C.________» und «Ich bin mir sicher, der Polizist hat mich zwei Mal gefragt, ob Herr A.________ Herrn C.________ ins Gesicht getreten hat und ich sagte nein» [pag. 128, Z. 118 ff.]). Soweit O.________ damit geltend machte, die Polizei habe in der polizeilichen Einvernahme vom 31. Juli 2018 falsch protokolliert, ist dem vorab entgegen zu halten, dass O.________ das Protokoll am Ende der Einvernahme selbst gelesen (pag. 114) und sämtliche Seiten mit seiner Unterschrift versehen hat.