128, Z. 102 ff.). Auch habe sich der Privatkläger versucht zu verteidigen und zurückzugeben, aber er habe keine Chance gehabt (pag. 128, Z. 102 f.). In der zweiten Phase habe der Beschuldigte den Privatkläger mit einer Judo-Technik attackiert, so dass dieser zu Boden gefallen sei. In der Folge habe der Beschuldigte dem Privatkläger ein paar Faustschläge und ein paar Fusstritte gegeben, nicht jedoch ins Gesicht («Nein, ich bin ganz sicher. Es war kein Fuss am Kopf», «Herr A.________ hat ihn einige Male getreten und mit den Fäusten geschlagen, aber die Füsse waren nie im Gesicht von Herrn C._______