___ im Wesentlichen übereinstimmend mit P.________ und dem Privatkläger folgendes Kerngeschehen: Es habe ein zweiphasiges Geschehen gegeben, beginnend mit dem lauten Rufen bzw. Schreien und Rennen des Beschuldigten in Richtung des Privatklägers (pag. 109, Z. 29 ff.), gefolgt von der Feststellung, wonach der Privatkläger schon am Boden gelegen habe und durch den Beschuldigten «voll geschlagen» worden sei, mehrmals mit Händen und Füssen, mehr ins Gesicht, aber auch in den Körper, wobei die Schläge und Tritte stark gewesen seien (pag. 109, Z. 32 ff., pag. 111, Z. 115 f., Z. 119, Z. 127 ff., Z. 133 und Z. 138 ff.).