O.________ sei über die Strasse und habe interveniert. In der Folge sei er damit beschäftigt gewesen, verbal und körperlich zu intervenieren, den Beschuldigten wegzubegleiten und alsdann ein zweites Mal verbal und körperlich einzugreifen, den Beschuldigten zu stoppen und diesen (zusammen mit dessen Mutter) schliesslich beim definitiven Weggang ein Stück weit des Weges zu begleiten (pag. 109, Z. 28 ff.). Zwar wurde O._____