O.________ schilderte anlässlich seiner ersten Einvernahme, er habe sich im gegenüberliegenden Kiosk gerade von seiner Freundin verabschieden wollen, als er jemanden habe rennen sehen und schreien hören. Als er den Kiosk verlassen habe, habe der Privatkläger auf dem Boden gelegen und der Beschuldigte habe auf ihn eingewirkt. O.________ sei über die Strasse und habe interveniert.