___ übereinstimmen. Es kann ohne Weiteres auf seine Aussagen abgestellt werden. 10.3.4 Zu den Aussagen von O.________ Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Juli 2018 (pag. 108 ff.) belastete O.________ den Beschuldigten ebenfalls schwer. Die protokollierten Aussagen machte O.________ zwar erst elf Tage nach dem Ereignis und damit nicht mehr tatnächst. Eine telefonische Kontaktnahme mit ihm erfolgte aber bereits am 24. Juli 2018 (pag.