25 das Rufen bzw. Schreien des Beschuldigten («was luegsch du mini Mueter a») auf diesen bzw. die Geschehnisse aufmerksam geworden. Dieser Widerspruch betrifft indes bloss das Rahmengeschehen und vermag nicht ansatzweise die sehr glaubhaften Aussagen von P.________ zum Kerngeschehen in Zweifel zu ziehen. Insgesamt ist festzuhalten, dass er weiterhin sehr glaubhafte Aussagen gerade in Bezug auf das Kerngeschehen machte und diese im Wesentlichen mit den Angaben des Privatklägers sowie den Erstaussagen von O.________ übereinstimmen.