Ein halbes Jahr später erklärte er auf Nachfrage hin, es sei nicht «mit Anlauf wie ein Elfmeter» gewesen. Der Beschuldigte habe nicht gross aufgezogen, es sei ein «normaler Fusstritt wie gegen einen Fussball» gewesen (pag. 106, Z. 152 f.). Neu (und nicht passend bzw. widersprüchlich zu den Angaben des Beschuldigten selber und dem Privatkläger – dann wäre der Tatort nicht südlich des Kreisels gewesen) war ferner die Aussage von P.________, wonach der Beschuldigte und seine Mutter von der AC.________(Strasse) gekommen seien (und damit nicht entlang der M.________ (Strasse) Richtung Kreisel gehend)