Betreffend das eigentliche Kerngeschehen schilderte P.________ demnach ein zweiphasiges Geschehen, beginnend mit dem lauten Rufen bzw. Schreien des Beschuldigten («was luegsch du mini Mueter a»), gefolgt von der Feststellung, dass der Beschuldigte den Privatkläger vom Fahrrad respektive auf den Boden gerissen habe bzw. Letzterer vom Fahrrad auf den Boden gefallen sei. Er gab ferner an, dass der Beschuldigte den Privatkläger zuerst mit den Händen geschlagen und dann auch mit den Füssen auf ihn eingetreten habe, bevor O.____