Das Opfer habe sich nicht gewehrt. Es habe sich um ein zweiphasiges Geschehen gehandelt, unterbrochen von einem nur ein paar Sekunden dauernden Weggehen des Täters (pag. 10). P.________ schilderte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Juli 2018 (pag. 92 ff.), er sei am besagten Tag vor der AD.________ (nordwestlich des Kreisels) gestanden, habe auf seine Tochter gewartet und sei aufgrund des lauten Rufens bzw. Schreiens des Beschuldigten («was luegsch du mini Mueter a») auf das Geschehen aufmerksam geworden. Der Täter habe einen Mann vom Fahrrad gerissen und auf ihn eingeschlagen.