In der Hauptverhandlung rund fünfviertel Jahre nach dem Ereignis blieb der Beschuldigte bei seinen bisherigen Aussagen (pag. 341 ff.) und verneinte im Wesentlichen die ihm gemachten Vorhalte. So bestritt er, dass er den Privatkläger vom Fahrrad gerissen oder diesen mehrmals mit den Fäusten «in den Kopf» geschlagen habe (pag. 341, Z. 11 ff.). Er habe diesen nicht «angefickt» und sei auch nicht auf seinen Kopf gestanden, als dieser am Boden gelegen habe (pag. 341, Z. 13 f.). Er habe ihn zwei Mal gegen die Beine und ein- bzw. zwei Mal gegen den Rücken getreten (pag. 341, Z. 25 f.).