163, Z. 263 ff.). Nur wenig überzeugend fiel schliesslich auch die Antwort des Beschuldigten auf den Vorhalt der Diskrepanz zwischen seinem Einwirken und den multiplen Verletzungen des Privatklägers aus: «Das ist das, was ich mich auch frage. Vielleicht hat er die Schürfungen von dort erlitten, wo wir zu Boden fielen. Die Kratzer, keine Ahnung, woher er die hat. Ich kann mir das nicht vorstellen, woher er