Es ist dumm gelaufen zu der Zeit, Punkt» (pag. 158, Z. 58 ff.) bzw. «Ich weiss, dass ich ab und zu blöde Sachen rauslasse. Ich bin kein gewalttätiger Mensch» (pag. 158, Z. 65 f.) sowie «Ab und zu verliere ich die Kontrolle, wie sich der andere verhält und ich. Ich habe ab und zu eine ‘freche Schnurre’» (pag. 158, Z. 72 ff.). Zum eigentlichen Kerngeschehen ist vorab eine gewisse Aggravierung festzustellen: Nun soll der Privatkläger nicht nur «böse» die Mutter des Beschuldigten angeschaut haben, sondern «sehr, sehr böse» (pag. 160, Z. 143), überdies warf der Privatkläger zusätzlich zum Fahrrad auch noch einen Rucksack weg (pag.