17 Nicht gross anders verhält es sich mit den Aussagen anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 29. Januar 2019 (pag. 156 ff.), mithin ein halbes Jahr nach dem zu beurteilenden Vorfall. Gleich zu Beginn imponieren die Aussagen des Beschuldigten mit einer Aktenwidrigkeit und klaren Verharmlosungs- bzw. Bagatellisierungstendenzen, so betreffend die aktenkundigen Verurteilungen «Ich finde nicht, dass es so viele sind. Es ist ab und zu, wie soll ich es sagen, ich mache es nicht extra, es passiert. Ich bin kein Wiederholungstäter oder so. Es ist dumm gelaufen zu der Zeit, Punkt» (pag.