149, Z. 112 f.) bzw. er kenne seine Kraft und wisse was er mache (pag. 151, Z. 229 f.), nachdem er im Verfahren BM 14/51340 am 8. Januar 2014 aussagte «Es tut mir eigentlich leid für Y.________, den ich habe ihn nicht so hart treffen wollen, aber das ist dann einfach so passiert» (Hervorhebungen durch die Kammer). Im Weiteren ist nicht in Einklang zu bringen, dass der Privatkläger, von welchem gemäss den Schilderungen des Beschuldigten das Aggressionspotenzial ausgegangen sei, bloss wegen des aus der Darstellung des Beschuldigten nur geringfügigen Einwirkens angefangen habe zu weinen (pag. 149, Z. 106 und Z. 133) bzw. am Boden «wie eine Frau» geweint und gesagt habe