16 P.________ noch von O.________ geschildert. Im Übrigen gab der Beschuldigte kurz vorher noch zu Protokoll, Passanten seien zu ihm gekommen und hätten ihn weggenommen und beruhigt (pag. 148, Z. 64 f.). Ferner erstaunt, dass der Beschuldigte betreffend Heftigkeit des Zutretens mit den Füssen zu Protokoll gab «Nicht so heftig. Ich habe weder mit der Faust noch mit den Füssen voll zugeschlagen» (pag. 149, Z. 112 f.) bzw. er kenne seine Kraft und wisse was er mache (pag.