149, Z. 101 und Z. 106). Der Beschuldigte gab diesbezüglich zunächst an, er sei dem Beschuldigten nicht gefolgt (pag. 149, Z. 102), relativierte aber sogleich, «Ich rannte ihm schon nach, kehrte dann aber zurück» (pag. 149, Z. 106). Ferner gab er zu Protokoll, er habe «aufgehört», weil der Privatkläger angefangen habe zu weinen (pag. 149, Z. 133). Ein selbstständiges Aufhören des Beschuldigten wurde indes weder von