Ich bin dabei selber auch ausgerutscht und zu Boden gefallen» (etwas, das von gar niemandem sonst so gesehen wurde). «Am Boden habe ich ihm dann glaublich noch 2, 3 Kicks versetzt» (pag. 148, Z. 57 ff.). In einer späteren Einvernahme will der Beschuldigte dann aber teilweise gestanden sein, als er den Privatkläger getreten habe (pag. 161, Z. 173). Es ist erstaunlich, dass der Privatkläger, von dem ja gemäss den Aussagen des Beschuldigten das Aggressionspotenzial ausgegangen sein soll, nicht zurückgeschlagen (pag. 149, Z. 133), sondern weggerannt sein solle und geweint habe (pag. 149, Z. 101 und Z. 106).