Einvernahme vom 21. Mai 2018). Die körperliche Auseinandersetzung begann der Beschuldigte dann ganz nach dem Motto «Angriff ist die beste Verteidigung»: «Ich rannte dann auf ihn zu und wir standen dann voreinander und er schrie mich an ‘Was wosch du, was wosch du’. In dem Moment habe ich ganz ehrlich gedacht, entweder gibt er mir ‘EINEN’ oder ich gebe ihm ‘EI- NEN’» (pag. 148, Z. 54 ff.), dies obwohl er – eigenen Angaben zufolge – eigentlich Angst hatte bzw. in Panik war (pag.