Auch war der Privatkläger mit dem Fahrrad auf der anderen Strassenseite in gleicher Richtung unterwegs. Insoweit ist doch höchst erstaunlich, wie der Beschuldigte schon vor dem Wechsel bzw. Überqueren der Strasse durch den Privatkläger gesehen haben will, wie dieser (ohne etwas zu sagen) seine Mutter böse angeschaut habe, weil diese ein Kopftuch getragen habe (pag. 147 f., Z. 43 ff.). Genauso spekulativ und durch nichts gestützt ist seine Aussage «Meine Meinung dazu ist, der Herr ‘C.________ hatte mal wieder einen schlechten Tag, er hatte eine Frau mit Kopftuch im Laden gesehen und mich mit meiner Mutter mit Kopftuch gesehen. Er dachte er könne mich Ausländer ‘verbrätsche’…» (pag.