Dieser konnte erst im Oktober 2018 anhand verschiedener Indizien als möglicher Täter eruiert werden. Vor der polizeilichen Einvernahme vom 23. Oktober 2018 (pag. 144 ff.) wurde der Beschuldigte von der Personenfahndung der Kantonspolizei Bern telefonisch kontaktiert, worauf dieser sich bei der Personenfahndung meldete. Aufgrund des einleitenden Hinweises, wonach der Privatkläger am 18. Oktober 2018, 13.35 Uhr, telefonisch über die Einvernahme des Beschuldigten orientiert worden war (pag. 144), liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte mehrere Tage Zeit hatte, um sich auf die Einvernahme vorzubereiten.