Was die psychischen Folgen des Ereignisses vom 20. Juli 2018 anbelangt, ist vorab festzustellen, dass der Privatkläger seit dem Alter von 11 Jahren (Januar 2001) in hausärztlicher Behandlung bei Dr. med. R.________ war (und ab dem 6. August 2018 wieder in Behandlung ist) wegen nervösen Störungen, verbunden mit depressiver/subdepressiver Symptomatik, schweren Konzentrationsstörungen sowie Substanzabusus. Der Privatkläger weise zunehmend bipolare Phasen auf, häufig begleitet von massiven Ängsten. Er zeige mehrheitlich ein zurückhaltend-ängstliches Verhalten;