Die vom IRM festgestellten physischen Verletzungen fanden Eingang in die Anklageschrift vom 11. März 2019. Zu ergänzen sind diese um die von der Chirurgischen Klinik des Spitals Tiefenau im Bericht vom 23. Juli 2018 gestellten Diagnosen des Schädel-Hirn-Traumas Grad I sowie der Hüftkontusion links (pag. 70). Was die psychischen Folgen des Ereignisses vom 20. Juli 2018 anbelangt, ist vorab festzustellen, dass der Privatkläger seit dem Alter von 11 Jahren (Januar 2001) in hausärztlicher Behandlung bei Dr. med.