• Gab es Fusstritte gegen den Oberkörper und den Kopf bzw. das Gesicht des Privatklägers? Falls ja, wie oft und wie stark bzw. mit welcher Intensität? • Wie endete die Auseinandersetzung? Liess der Beschuldigte von alleine vom Privatkläger ab? • Was bezweckte der Beschuldigte genau mit seinem körperlichen Einwirken auf den Privatkläger bzw. inwieweit sind Tatsachen dargetan, aus denen sich 12 Rückschlüsse auf die subjektive, innere Seite, auf das Wissen und Wollen des Beschuldigten ziehen lassen?