Die Beweisfragen der Vorinstanz sind nach dem Gesagten wie folgt zu präzisieren bzw. zu ergänzen: • Wie kam es überhaupt zur Auseinandersetzung? Provozierte der Privatkläger den Beschuldigten? Stieg der Privatkläger selbstständig vom Fahrrad oder wurde er vom Beschuldigten vom Fahrrad gerissen? • Kam es zu einem zweiten tätlichen Angriff? Falls ja, inwiefern? • Gab es mehrere Faustschläge gegen das Gesicht und den Körper des Privatklägers? Falls ja, welche Intensität wiesen diese Schläge auf? • Gab es Fusstritte gegen den Oberkörper und den Kopf bzw. das Gesicht des Privatklägers?