8. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte mit seiner Mutter am 20. Juli 2018 in E.________ auf der M.________ (Strasse) unterwegs war und sich der Privatkläger mit dem Fahrrad zunächst auf der anderen Strassenseite befand. In der Folge kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beiden, anlässlich welcher der Beschuldigte dem Privatkläger vorwarf, dieser schaue ihn bzw. seine Mutter böse an. Der Beschuldigte verpasste dem Privatkläger ferner einen linken Haken gegen das Gesicht und trat diesem einige Male gegen die Beine, als dieser bereits am Boden lag.