So habe der Privatkläger nach ihm einfach einen schlechten Tag gehabt, habe wie ein Nazi ausgesehen mit seinen Tätowierungen, kurzen Haaren und dem bösen Blick. Der Beschuldigte habe ferner angeben, der Privatkläger habe am Boden geweint wie eine Frau. Es sei also unklar, ob dieser nun ein «Angstmacher» oder ein Weichei gewesen sein solle. Gemäss Anzeigerapport habe der Privatkläger diverse Verletzungen gezeigt, habe sehr betroffen gewirkt und stark geschwitzt. Dieses Bild stimme überhaupt nicht mit dem Bild überein, welches der Beschuldigte vom Opfer zeichnen wolle. Die Aussagen der Mutter des Beschuldigten würden konstruiert und mit dem Sohn abgesprochen wirken.