Der Privatkläger sei dann aggressiv geworden und habe gesagt «chum, chum». Er habe dem Privatkläger einen linken Haken versetzt. Dass sich der Beschuldigte vor dem Privatkläger gefürchtet habe, sei unglaubhaft. Der Privatkläger mache keinen trainierten Eindruck und der Beschuldigte habe Kampfsporterfahrung. Der Beschuldigte stelle sich als Opfer dar und habe sich als ruhigen Typen dargestellt. Absonderlich würden auch seine Erklärungen für den Grund der Auseinandersetzung wirken. So habe der Privatkläger nach ihm einfach einen schlechten Tag gehabt, habe wie ein Nazi ausgesehen mit seinen Tätowierungen, kurzen Haaren und dem bösen Blick.