Der Zeuge habe selber angegeben, dass er nicht immer freie Sicht auf das Geschehen gehabt habe. Die groben Bewegungsabläufe seien aber auch von weiter Distanz beobachtbar, weshalb auf seine Aussagen ohne Weiteres abzustellen sei. Auch O.________ habe ausgesagt, das Opfer sei fest geschlagen worden. Er habe sich gedacht, dass der Täter das Opfer umbringen wolle. Der Täter habe gar seine Mutter weggestossen und weiterschlagen wollen. Auch in der zweiten Sequenz habe es Tritte mit den Füssen gegeben. Die Schläge seien stark und heftig und der Täter sei ausser Kontrolle gewesen. O.________ habe gar vermutet, dass der Beschuldigte auf Anabolika gewesen sei.