Die Zeugen P.________ und O.________ hätten von einer normalen Intensität gesprochen. Interessant seien in diesem Zusammenhang auch die Aussagen von Q.________, wonach die beiden miteinander gerauft hätten. Dies spreche nicht für einen brutalen Angriff durch den Beschuldigten. Überdies hätte sie kaum ihren Mann zum Schlichten geschickt, wenn das Risiko zu hoch gewesen wäre. Unabhängig von der Art der Schläge seien diese mit maximal mittlerer Intensität erfolgt. Der Beschuldigte habe geboxt und könne dies daher sehr gut einschätzen.