9 ser Weise nachvollziehbar gewesen sei. Weiter stelle sich die Frage, ob der Privatkläger selbstständig vom Velo abgestiegen sei. P.________ habe ausgesagt, er sei heruntergerissen worden. O.________ habe dies nicht beobachten können. Der Beschuldigte und seine Mutter hätten übereinstimmend ausgesagt, er sei selber vom Velo gestiegen. Auch Q.________ habe angegeben, dass der Privatkläger neben dem Velo gelaufen sei. Der Privatkläger habe selber diverse Varianten zu Protokoll geben.