A.________ nahm durch sein wiederholtes, gezieltes und heftiges Einwirken auf C.________ in einem dynamischen Geschehen und insbesondere durch die massiven Fusstritte, aber auch Faustschläge gegen dessen mindestens teilweise ungeschützten Kopf zumindest in Kauf, diesen lebensgefährlich zu verletzen (insbesondere Hirnschädigung, Blutungen im Schädelinnern), bei diesem eine schwere Schädigung der körperlichen Gesundheit zu verursachen (insbesondere Hirnschädigung oder Verlust des Augenlichtes) oder sein Gesicht arg und bleibend zu entstellen.