7 Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet damit der Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Dispositivs), die Sanktionen (Ziff. I.1. und 3. des erstinstanzlichen Dispositivs), der Zivilpunkt (Ziff. III. des erstinstanzlichen Dispositivs), die Kostenfolgen (Ziff. I.4. des erstinstanzlichen Dispositivs) sowie die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS, Ziff. IV.1. des erstinstanzlichen Dispositivs).