5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil der Vorinstanz wurde nur teilweise angefochten und ist damit betreffend den Schuldspruch der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, Kokain und Amphetamin sowie die in diesem Zusammenhang ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 400.00 (inkl. Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von vier Tagen), teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Februar 2017, 19. März 2018, 19. Juni 2018 und 22. Oktober 2018, in Rechtskraft erwachsen.