4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. a VKD). III. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.). 4.3 Privatklägerschaft Rechtsanwalt Dr. D.________ stellte namens und auftrags des Privatklägers die folgenden schriftlichen Anträge (pag. 613): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der ersuchten schweren Körperverletzung, begangen am 20. Juli 2018, zum Nachteil von C.________. 2. A.________ sei entsprechend zu verurteilen und angemessen zu bestrafen.