2. verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von Fr. 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Februar 2017, vom 19. März 2018, vom 19. Juni 2018 und vom 22. Oktober 2018. II. A.________ sei schuldig zu sprechen der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 20. Juli 2018 in E.________ zum Nachteil von C.________ und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: