4.2 Generalstaatsanwaltschaft Der stellvertretende Generalstaatsanwalt L.________ stellte seitens der Generalstaatsanwaltschaft die folgenden Anträge (pag. 611 f., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. November 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als A.________ 1. schuldig gesprochen wurde der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum von 2017 bis am 11. Mai 2019 durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, Kokain und Amphetamin;