5 1. zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à CHF 30.00 ausmachend total CHF 3'300.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren und unter Anrechnung der bereits ausgestandenen Polizeihaft von 1 Tag; 2. zur Bezahlung einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 720.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 24 Tagen; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. IV.