3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen Strafregisterauszüge (pag. 514 ff., pag. 561 ff.) und Leumundsberichte (inkl. Berichte über die wirtschaftlichen Verhältnisse, pag. 508 ff., pag. 553 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Dieser wurde vor Verhandlungsbeginn zudem vertrauensärztlich untersucht (pag. 578 ff., pag. 628 ff., vgl. auch Ziff. 2. hiervor). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden der Privatkläger und der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 585 ff.). Der Kammer lagen sodann die Vorakten BM 14 51340, BM 18 2617 sowie BM 18 32116 vor.