4 dizin (IRM) vertrauensärztlich untersucht und als verhandlungsfähig befunden, sofern stündlich eine 10-minütige Pause eingelegt und die Berufungsverhandlung im Beisein von Herrn H.________ durchgeführt werde (pag. 578 ff., zur Kurzdiagnose, vgl. pag. 628 ff.). Die Berufungsverhandlung wurde entsprechend den Empfehlungen von med. pract. G.________ durchgeführt (vgl. auch Einverständnis des Beschuldigten, pag. 590, Z. 23 ff.).