Mit Verfügung vom 26. März 2021 hielt die Verfahrensleitung am angesetzten Termin fest und ordnete gleichzeitig eine vertrauensärztliche Untersuchung des Beschuldigten vor Verhandlungsbeginn an (pag. 570 f.). Der Beschuldigte wurde am 29. März 2021 vor Beginn der Berufungsverhandlung von med. pract. G.________ des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes des Instituts für Rechtsme-