522 f.) abgesetzt und mit Vorladung vom 3. Dezember 2020 auf den 29./30. März 2021 verschoben (pag. 540 ff.). Mit Schreiben vom 25. März 2021 ersuchte die Verteidigung – unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses von med. prakt. F.________ vom 25. März 2021 – um Absetzung der Berufungsverhandlung vom 29./30. März 2021 zufolge Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten (pag. 567 f.). Mit Verfügung vom 26. März 2021 hielt die Verfahrensleitung am angesetzten Termin fest und ordnete gleichzeitig eine vertrauensärztliche Untersuchung des Beschuldigten vor Verhandlungsbeginn an (pag.