Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 3. Januar 2020 (pag. 461 ff.) wurde die Berufung beschränkt auf den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, auf die Strafzumessung (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten und Landesverweisung), die mit den Schuldsprüchen hiervor zusammenhängenden Nebenfolgen wie namentlich die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Beschuldigten, die Verpflichtung zur Rückzahlung der amtlichen Entschädigung an den Kanton Bern, die Verurteilung zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 3'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 20. Juli 2018 an den Privat-