2. Berufung Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete die amtliche Verteidigung, Rechtsanwalt B.________, für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 378). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 13. Dezember 2019 (pag. 388 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag (pag. 453 f.) zugestellt. Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 3. Januar 2020 (pag.