Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 17. Februar 2017, vom 19. März 2018, vom 19. Juni 2018, vom 22. Oktober 2018. 3. Es wird eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13‘100.00 und Auslagen von CHF 1‘793.60, insgesamt bestimmt auf CHF 14‘893.60.