Me E.________ pour D.________ (D. 764) : 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 12. September 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten gemäss Ziff. I.1.1 und I.1.2 des Urteils ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. 2. A.________ sei schuldig zu erklären 2.1 der Vergewaltigung, mehrfach (mind. 10 Mal) begangen von Frühling 2015 bis Januar 2016 in Biel zN von D._