verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Strafe angerechnet; 2. zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je CHF 80.00, insgesamt ausmachend CHF 21'600.00; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 43 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 25'654.30. Für den rechtskräftigen Freispruch gemäss Ziff. I.1 hiervor werden keine Kosten ausgeschieden;