1. der versuchten schweren Körperverletzung, in Notwehrexzess begangen in der Nacht vom 1./2. Oktober 2016 in H.________ z.N. einer unbekannten Person; 2. der Freiheitsberaubung, begangen in der Nacht vom 1./2. Oktober 2016 in H.________ z.N. von C.________; 3. der einfachen Körperverletzung, z.T. an einem Wehrlosen, mehrfach begangen in der Nacht vom 1./2. Oktober 2016 in H.________ z.N. von C.________ 3.1 durch Schlag mit dem Kolben einer Schrotflinte gegen den Kopf; 3.2 durch Schuss mit einer Schrotflinte (Gummischrot); 3.3 durch Schlag mit einem Baseballschläger gegen die Schienbeine;